
Aufgaben der Stadtarchäologie
Bewertung von Bauflächen
Vor Baumaßnahmen wird geprüft, ob archäologische Funde im Boden vorhanden sind.
Beratung von Bauherr:innen
Empfehlungen zum Umgang mit archäologischen Funden und Vermittlung zwischen den beteiligten Behörden.
Organisation archäologischer Grabungen
Planung und Durchführung notwendiger Ausgrabungen.
Archivierung und Schutzmaßnahmen
Dokumentation archäologischer Maßnahmen und Vorbereitung der Unterschutzstellung weiterer Bodendenkmäler.
Zusammenarbeit und gesetzliche Grundlage
Die Stadtarchäologie arbeitet eng mit der Unteren Denkmalbehörde und dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland zusammen. Grundlage ihrer Tätigkeit ist das Denkmalschutzgesetz NRW, das den Umgang mit den im Boden befindlichen Kulturgütern regelt.
Ansprechpartner
Dr. Hans-Peter Schletter
Archäologie hautnah!
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