Dr. Boris Burandt
Institutsleiter
Telefon: 02151 / 15539-112
Telefax: 02151 / 15539-150
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Dr. Hans-Peter Schletter
Stadtarchäologe
Telefon: 02151 / 15539-144
Telefax: 02151 / 15539-150
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Sabine Jörissen
Museumsverwaltung
Telefon: 02151 / 15539-122
Telefax: 02151 / 15539-150
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Larissa Konze
Museumspädagogin
Telefon: 02151 / 15539-123
Telefax: 02151 / 15539-150
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Matthias Ackermann
Museumspädagoge
Telefon: 02151 / 15539-123
Telefax: 02151 / 15539-150
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Eileen Wolff
Restauratorin
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Boris Schuffels
Wissenschaftlicher Dokumentar
Telefon: 02151 / 15539-151
Telefax: 02151 / 15539-150
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Martina Limbach
Sekretärin
Telefon: 02151 / 15539-121
Telefax: 02151 / 15539-150
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Die Suche nach Bodendenkmälern ist in Nordrhein-Westfalen, wie auch in den anderen Bundesländern, erlaubnispflichtig. Unser Denkmalschutzgesetz regelt das in § 13 mit einer Grabungserlaubnis. Ein Sondengänger gräbt nach bislang unentdeckten Bodendenkmälern, d.h. in diesem Fall Funden und greift damit in den Zusammenhang zwischen Funden (dem was man mitnehmen kann) und Befunden (dem archäologischen Kontext im Boden) ein. Das ist für die Archäologie schwierig, insbesondere wenn Fund- und Befundzusammenhang noch ungestört sind. Deshalb ist es wichtig zu klären, wo nach Funden gesucht werden darf, um nicht versehentlich archäologische Erkenntnismöglichkeiten zu zerstören.
Im Bereich des Landschaftsverbands Rheinland ist es so organisiert, dass die interessierten Sondengänger zunächst ein Gespräch mit ihrer betreuenden Außenstelle haben. Für das nördliche Rheinland ist dies die Außenstelle in Xanten des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege.
Weitere Informationen zum Erlaubnisverfahren finden sie unter:
Das Erlaubnisverfahren einfach erklärt
Das Erlaubnisverfahren ausführlicher erklärt
Eine gute Broschüre des LWL, die einen Überblick gibt.
Montag: geschlossen
Dienstag bis Sonntag: (1. April bis 31. Oktober) 10:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag bis Sonntag: (1. November bis 31. März) 11:00 bis 17:00 Uhr
Letztmöglicher Einlass in Burg und Jagdschloss sowie in das Archäologische Museum erfolgt 30 Minuten vor Schließung.
Am 24., 25. und 31. Dezember sowie während des Flachsmarktes an Pfingsten bleibt das Museum geschlossen.
Das Museumscafé bleibt bis auf Weiteres außer betrieb.
Hunde sind im Museum nicht erlaubt.
Kinder und Jugendliche unter achtzehn Jahren haben freien Eintritt.
Erwachsene
Archäologisches Museum: 4 Euro
Burg und Jagdschloss: 5 Euro
Verbundkarte für alle Bereiche und das Deutsche Textilmuseum: 7 Euro
Schüler/Studenten, Leistungsempfänger/Innen nach dem SGB II und SGB XII
Archäologisches Museum: 2 Euro
Burg und Jagdschloss: 2,50 Euro
Verbundkarte für alle Bereiche und das Deutsche Textilmuseum: 3 Euro
Gruppenpreise (ab 10 Personen)
Erwachsene (pro Person)
Archäologisches Museum: 3 Euro
Burg und Jagdschloss: 4 Euro
Verbundkarte für alle Bereiche und das Deutsche Textilmuseum: 5 Euro
Schüler/Studenten (pro Person)
Archäologisches Museum: 1,50 Euro
Burg und Jagdschloss: 2 Euro
Verbundkarte für alle Bereiche und das Deutsche Textilmuseum: 2,50 Euro
Jahreskarte
Die Stadt Krefeld bietet eine Jahreskarte für die städtischen Museen an. Diese gilt für das Kaiser-Wilhelm-Museum, die Museen Haus Lange und Haus Esters, das Deutsche Textilmuseum Krefeld und die Museen Burg Linn sowie die NS-Dokumentationsstelle der Stadt Krefeld. Mit dem Erwerb bleibt sie zwölf Monate gültig. Schüler, Studenten, Auszubildende und weitere Personenkreise zahlen für die Jahreskarte zehn Euro. Als Familienkarte für zwei Erwachsene und bis zu vier Kindern (Schüler oder Studenten) betragen die Kosten 50 Euro für die Jahreskarte. Die Mitglieder von Fördervereinen, die an einem der Häuser angegliedert sind, zahlen 20 Euro. Der Normalpreis für Einzelpersonen beträgt 40 Euro. Die Karten sind nicht übertragbar, sie gelten nur mit dem Personalausweis. Beim Erwerb müssen entsprechende Ermäßigungsgründe nachgewiesen werden. Der Verkauf findet an den Museumskassen und im Kulturbüro der Stadt Krefeld, Friedrich-Ebert-Straße 42, statt.
Am Museum Burg Linn in Krefeld ist auch die Stadtarchäologie angesiedelt. Dies ist eine sehr gute Kombination, da so direkt die neusten Grabungen und Forschungen im Museum präsentiert werden können. Zu den Aufgaben der Stadtarchäologie gehört im Vorfeld von Bauarbeiten zu klären, ob dort archäologische Zeugnisse im Boden vorhanden sein könnten und Bauherrn zu beraten, wie mit diesen umgegangen werden muss, die ggf. anfallenden archäologischen Grabungen zu organisieren und den Kontakt zu anderen Behörden herzustellen. Dabei arbeitet die Stadtarchäologie in enger Zusammenarbeit mit der unteren Denkmalbehörde und dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland.
Grundlage der Arbeit der Stadtarchäologie ist das Denkmalschutzgesetz NRW, das auch den Umgang mit den im Boden befindlichen Kulturgütern regelt. Den Gesamttext finden sie hier.
Zu den Aufgaben der Stadtarchäologie gehört darüber hinaus die Führung eines Archives der archäologischen Aktivitäten in Krefeld sowie die Vorbereitung der Unterschutzstellung weiterer Bodendenkmäler.
Zuständig für diesen Bereich ist unser Stadtarchäologe:
Dr. Hans-Peter Schletter
Telefon: 02151 / 15539-144
Telefax: 02151 / 15539-150
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