Hausordnung

1) Hausordnung für das Museum Burg Linn der Stadt Krefeld

 
Diese Hausordnung ist für alle Besucher*innen des Museums Burg Linn und für die Gäste des Museumscafés verbindlich.
Sie gilt ebenso für alle Mitarbeiter*innen von Firmen, die sich aufgrund einer Beauftragung im Museum Burg Linn aufhalten.
Mit dem Betreten des Museumsgeländes erkennen Sie unsere Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen an.
Die Museumsleitung übt durch die Mitarbeiter*innen des Aufsichts- und Servicepersonals, das Hausrecht aus.
Den Anweisungen des Aufsichts- und Servicepersonals ist Folge zu leisten.
Der Schutz von Personen und Objekten im Museum Burg Linn steht für uns im Mittelpunkt.
Wir freuen uns über den Besuch von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Erziehungsberechtigte sowie aufsichtsführende Lehrer*innen und Erzieher*innen werden auf ihre Aufsichtspflicht hingewiesen.
 
1.1) Eintritt und Führungen
 
  • Der Eintritt in die Ausstellungen des Museums Burg Linn ist durch die Entgeltordnung der Stadt Krefeld geregelt. Für den Besuch der Dauer- und Sonderausstellungen ist ein der Entgeltordnung entsprechendes Eintrittsentgelt ist zu entrichten.
  • Die Eintrittsentgelte für Dauer- und Sonderausstellungen sowie Entgelte für Führungen und Veranstaltungen im Museum Burg Linn entnehmen Sie bitte den Informationen an der Kasse, dem Internetauftritt des Museums Burg Linn oder erfragen Sie bei unserem Kassenpersonal.
  • Besucher*innen sind verpflichtet, die Eintrittskarten bis zur Beendigung des Museumsbesuchs aufzubewahren.
  • Bei zu hohem Besucherandrang oder aus anderen besonderen Gründen (z.B. Sonderveranstaltungen) kann das Museum ganz oder teilweise für die Besucher*innen geschlossen werden.
  • Vor Betreten der Ausstellungsräume wird den Besucher*innen an der Kasse eine Eintrittskarte ausgehändigt. Dies gilt auch für alle Bereiche und für alle Besucher*innen mit freiem Eintritt.
  • Kindern unter 10 Jahren ist der Besuch der Ausstellungsräume des Museums Burg Linn nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Lehrers oder Erziehers oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht über das Kind ausübt, gestattet.
 
1.2) Öffnungszeiten

 

  • Das Museum Burg Linn hat in den Sommermonaten gegenüber den Wintermonaten geänderte Öffnungszeiten:

      1. April bis 31. Oktober: dienstags bis sonntags von 10:00 bis 18:00 Uhr.

      1. November bis 31. März: dienstags bis sonntags von 11:00 bis 17:00 Uhr.

  • Montags bleibt das Museum Burg Linn für das Publikum geschlossen.
  • Am 24. und 25. Dezember sowie am 31. Dezember bleibt das Museum geschlossen.
  • Zum Flachsmarkt an Pfingsten ist das Archäologische Museum geöffnet.
  • Wir bitten Sie darum, das Museum bis zum Ende der gültigen Öffnungszeit zu verlassen.
 
1.3) Garderobe / Schließfächer
 
  • Größere Taschen, Schirme, Spazierstöcke sowie Mäntel, Jacken, Rucksäcke und dergleichen sind dürfen nicht mit in die Ausstellungsräume genommen werden. Es besteht aber die Möglichkeit, diese in Schließfächern auf eigenes Risiko einzuschließen. Die Schließfächer werden nicht bewacht. Für Diebstahl und Vandalismus haftet das Museum nicht, es sei denn, die Schließfächer fanden sich nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand. Aus konservatorischen und sicherheitstechnischen Gründen bitten wir außerdem darum, die Ausstellungsräume nicht mit sperrigen oder nassen Gegenständen zu betreten.
 
1.4) Verhalten in den Ausstellungsräumen
 
  • Um die Exponate vor Beschädigungen zu schützen ist es generell nicht gestattet die Ausstellungsstücke zu berühren. Objekte, die museumspädagogischen Zwecken dienen und bei denen das Anfassen ausdrücklich erwünscht ist, sind entsprechend gekennzeichnet.
  • Bitte verhalten Sie sich in den Ausstellungsräumen so, dass sich andere Besucher*innen nicht behindert oder belästigt fühlen oder die Sicherheit und Ordnung im Museum gefährdet wird.
  • Besucher*innen haften für alle durch sie schuldhaft verursachten Schäden.
  • Das Mitführen von Fahrrädern, Tretrollern und dergleichen ist im Museum Burg Linn nicht gestattet.
  • Erziehungsberechtigte, Erzieher*innen, Lehrer*innen und Gruppenleiter*innen haben für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen, die sich in ihrer Obhut befinden, Sorge zu tragen und diese entsprechend zu beaufsichtigen. Dies betrifft auch sämtliche museumspädagogische Veranstaltungen wie Führungen und Workshops.
  • In den Ausstellungsräumen ist das Essen und Trinken nicht erlaubt.
  • Im gesamten Museum gilt ein generelles Rauchverbot. Im Außengelände des Museums ist das Rauchen an den Stellen erlaubt, an denen Aschenbecher aufgestellt worden sind.
  • Die bereitgestellten Sitzgelegenheiten dürfen nicht von ihren festgelegten Standorten entfernt werden. Tragbare Klappsitze stehen am Eingang zu den Ausstellungsräumen kostenlos zur Verfügung.
  • Wird wiederholt gegen diese Hausordnung oder gegen Anweisungen des Personals verstoßen, kann ein weiterer Aufenthalt im Museum untersagt werden. Bei einem Verweis aus dem Museum wird das Eintrittsentgelt nicht erstattet.
 
1.5) Film- und Fotoaufnahmen, Mobiltelefone und Audiogeräte
 
  • Das Fotografieren ist in den Räumen der Dauerausstellung des Museums Burg Linn grundsätzlich nur für private Zwecke und ohne Blitzlichtbenutzung und Stativ gestattet. Für Sonderausstellungen gelten stets besondere Vorgaben, die Sie bitte erfragen. In Sonderausstellungen darf daher stets nur mit Genehmigung des Museums fotografiert werden.
  • Film- und Fotoaufnahmen sind ausschließlich innerhalb der Woche zu den regulären Museumsöffnungszeiten gestattet. Das Museumspersonal ist vorab darüber zu informieren.
  • Alle nicht ausschließlich privat genutzten Foto-, Film- und Tonaufnahmen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Museumsleitung.
  • Der Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen (sog. Drohnen) ist auf dem Gelände des Museums Burg Linn strikt verboten.
  • Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen (sog. Drohnen) in dem das Museumsgelände umgebenden Naturschutzgebiet (sog. Landschaftspark) ist eine Genehmigung des Fachbereichs „Umwelt“ der Stadt Krefeld erforderlich.
 
1.6) Videoüberwachung
 
  • Die Ausstellungsräume werden aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Es erfolgen keine Aufzeichnungen.
 
1.7) Tiere
 
  • Das Mitführen von Tieren ist in den Räumlichkeiten des Museums untersagt, ausgenommen hiervon sind Behindertenbegleithunde.
 
1.8) Allgemeine Hinweise und Verhalten im Notfall
 
  • Das Gelände und die Räumlichkeiten des Museums Burg Linn sind nicht barrierefrei.
  • Das archäologische Museum kann jedoch weitestgehend auch von Besucher*innen mit Gehbehinderung genutzt werden.
  • Insbesondere der Besuch der Burg Linn und des Jagdschlosses ist mit zahlreichen Treppen und unebenem Bodenbelag verbunden. Auch die übrigen Oberflächen (z.B. Handläufe) können baulich bedingt verschmutzt sein. Das Museum Burg Linn schließt die Gewährleistung für Schäden und Verschmutzungen aus. Bitte beachten Sie dies bei Ihrem Besuch.
  • Treppen, Durchgänge und Fluchtwege sind aus Sicherheitsgründen frei zu halten.
  • Der Fahrstuhl im Archäologischen Museum darf von Kindern unter sechs Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten benutzt werden.
  • Bei Diebstahlalarm ist die Museumsleitung berechtigt, sämtliche Ausgänge mit Ausnahme des Hauptausgangs zu schließen, um dort eine Personenkontrolle durch die Polizei vornehmen zu lassen.
  • Die Museumsleitung ist nach pflichtgemäßen Ermessen berechtigt, im Einzelfall Ausnahmen Ausnahmen von der Hausordnung zu machen.
2) Datenschutz
 
Das Museum Burg Linn legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten sowie die Wahrung der Privatsphäre. Soweit Daten bei Ihrem Besuch erhoben, gespeichert oder verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen.
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:
Stadt Krefeld
vertreten durch den Oberbürgermeister
Frank Meyer
Rathaus Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Deutschland
Tel.: +49 2151 86 1000 / +49 2151 86 20 10
 
Datenschutzbeauftragter:
Michael Derendorf
 
Sollten Sie Fragen zum Datenschutz haben, so wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an den Datenschutzbeauftragten.
 
3) Salvatorische Klausel
 
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der Hausordnung im Übrigen nicht berührt.
 
4) Inkrafttreten
 
Die Hausordnung tritt am 28. Juli 2023 in Kraft.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen, spannenden und informativen Aufenthalt in unserem Museum.
 
Krefeld, 28.Juli 2023

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