Das Museumscafé bleibt bis auf Weiteres außer betrieb.

 

a

Dr. Boris Burandt

Institutsleiter

Telefon: 02151 / 15539-112

Telefax: 02151 / 15539-150

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Dr. Hans-Peter Schletter

Stadtarchäologe

Telefon: 02151 / 15539-144

Telefax: 02151 / 15539-150

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Sabine Jörissen

Museumsverwaltung

Telefon: 02151 / 15539-122

Telefax: 02151 / 15539-150

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Larissa Konze

Museumspädagogin

Telefon: 02151 / 15539-123

Telefax: 02151 / 15539-150

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Matthias Ackermann

Museumspädagoge

Telefon: 02151 / 15539-123

Telefax: 02151 / 15539-150

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Eileen Wolff

Restauratorin

E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 

Martina Limbach

Sekretärin

Telefon: 02151 / 15539-121

Telefax: 02151 / 15539-150

E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Die Suche nach Bodendenkmälern ist in Nordrhein-Westfalen, wie auch in den anderen Bundesländern, erlaubnispflichtig. Unser Denkmalschutzgesetz regelt das in § 13 mit einer Grabungserlaubnis. Ein Sondengänger gräbt nach bislang unentdeckten Bodendenkmälern, d.h. in diesem Fall Funden und greift damit in den Zusammenhang zwischen Funden (dem was man mitnehmen kann) und Befunden (dem archäologischen Kontext im Boden) ein. Das ist für die Archäologie schwierig, insbesondere wenn Fund- und Befundzusammenhang noch ungestört sind. Deshalb ist es wichtig zu klären, wo nach Funden gesucht werden darf, um nicht versehentlich archäologische Erkenntnismöglichkeiten zu zerstören.

Im Bereich des Landschaftsverbands Rheinland ist es so organisiert, dass die interessierten Sondengänger zunächst ein Gespräch mit ihrer betreuenden Außenstelle haben. Für das nördliche Rheinland ist dies die Außenstelle in Xanten des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege.

 

Weitere Informationen zum Erlaubnisverfahren finden sie unter:

Das Erlaubnisverfahren einfach erklärt

Das Erlaubnisverfahren ausführlicher erklärt

Eine gute Broschüre des LWL, die einen Überblick gibt.

Und das DSchG NRW

 

Unsere Öffnungszeiten
 
Montag geschlossen
Dienstag bis Sonntag: (1. April bis 31. Oktober)      10:00 bis 18:00 Uhr
                                       (1. November bis 31. März) 11:00 bis 17:00 Uhr
 
Letztmöglicher Einlass erfolgt 30 Minuten vor Schließung.
Am 24., 25. und 31. Dezember sowie während des Flachsmarktes an Pfingsten bleibt das Museum geschlossen.
Hunde sind im Museum nicht erlaubt.
 
Eintrittspreise
 
Museum Burg Linn
(Archäologisches Museum, Burg und Jagdschloss)
 
8,00 EUR   – Erwachsene
7,00 EUR   – Erwachsene in Gruppen ab 10 Personen
4,00 EUR   – Ermäßigungsberechtigte
3,00 EUR   – Ermäßigungsberechtigte in Gruppen ab 10 Personen
 
Kombi-Ticket
Das Kombi-Ticket berechtigt zum Eintritt des Museums Burg Linn und des Deutschen Textilmuseums.
 
10,00 EUR – Erwachsene
8,00 EUR   – Erwachsene in Gruppen ab 10 Personen
5,00 EUR   – Ermäßigungsberechtigte
3,50 EUR   – Ermäßigungsberechtigte in Gruppen ab 10 Personen
15,00 EUR – Zwei Erwachsene in Begleitung von ermäßigungsberechtigten Kindern
 
Freier Eintritt
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- Mitglieder von Fördervereinen der Krefelder Museen (für das dem jeweiligen Satzungszweck unterfallende Museum)
- Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung mit den Behinderungsmerkmalen „H“ (Hilflos) oder „B“ (Begleitung)
- Begleitpersonen von Schulklassen und Gruppen aus Kindertageseinrichtungen
- Mitglieder der Museumsverbände ICOM, CIMAM, Deutscher Museumsbund, Bundesverband Museumspädagogik
 
Ermäßigungsberechtigte
- Schüler:innen
- Auszubildende
- Studierende
- Freiwilligendienstleistende (jeweils über 18 Jahre)
- Leistungsempfänger:innen nach SGB II und SGB XII
- Inhaber:innen der Krefelder Familienkarte (in Begleitung ihrer Kinder)
- Menschen mit Schwerbehinderung
 

Krefelder Museumskarte

Die Krefelder Museumskarte berechtigt zum ganzjährigen Besuch aller Museen der Stadt Krefeld (Kunstmuseen Krefeld, Museums Burg Linn, Deutsches Textilmuseum und NS Dokumentationsstelle)
 
40,00 EUR – Erwachsene
20,00 EUR – ermäßigt für Mitglieder von Fördervereinen Krefelder Museen, Mitglieder des Vereins Villa Merländer, Mitglieder der Museums Initiative (m.i.k.), Mitglieder des Krefelder Kunstvereins
10,00 EUR – ermäßigt für Schüler:innen, Auszubildende, Studierende, Freiwilligendienstleistende (jeweils über 18 Jahre), Leistungsempfänger:innen nach SGB II und SGB XII, Inhaber:innen der Krefelder Familienkarte (in Begleitung ihrer Kinder), Menschen mit Schwerbehinderung
50,00 EUR – Familien: Diese Jahreskarte berechtigt bis zu zwei Erwachsene, mit ihren ermäßigungsberechtigten Kindern ganzjährig die Museen zu besuchen.
 
Die Krefelder Museumskarte gilt personenbezogen, d. h. in Verbindung mit dem Personalausweis oder einem anderen Lichtbildausweis. Die Familienkarte gilt in Verbindung mit dem Personalausweis oder einem anderen Lichtbildausweis jeweils eines auf der Karte vermerkten Erwachsenen. Die Karten sind nicht übertragbar.
Ihre Gültigkeit beträgt ein Jahr ab Datum der Ausstellung.
Für den Erhalt der Ermäßigung unter b. und c. ist der jeweilige Ermäßigungsgrund beim Erwerb der Jahreskarte nachzuweisen.
 

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